Seit 08. März ist klar, wir dürfen wieder mit dem Trainingsbetrieb starten, wenn auch vorerst nur eingeschränkt. Erlaubt ist damit wieder folgendes:
Trainingsbetrieb ab 08. März:
- Die Bogenschützen dürfen (weiterhin) auf dem Bogenplatz trainieren, aber…
- …es dürfen max. 5 Personen aus 2 Haushalten sein (bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 im Landkreis RW);
- bei einer Inzidenz < 50 an min. 5 aufeiander folgenden Tagen –> 10 Personen auf dem Platz unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt.
- Kinder unter 14 Jahren der Haushalte werden nicht mit gerechnet.
- … es muss weiterhin der Mindestabstand von 1,5 m zur nächsten Person eingehalten werden;
- …es muss weiterhin dokumentiert werden, wer jeweils wann den Bogenplatz für wie lange benutzt hat.
- Zur evtl. Kontaktverfolgung in einem Infektionsfall, ansonsten werden die Daten nach 4 Wochen vernichtet.
- …es dürfen max. 5 Personen aus 2 Haushalten sein (bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 im Landkreis RW);
- Das Schützenhaus selbst inklusive Toiletten, Umkleiden und Wirtschaft müssen geschlossen bleiben.
Trainingsbetrieb ab 22. März:
- Bogenschießen auf dem Platz erlaubt (Details siehe Trainingsbetrieb ab 08. März)
- Die Schießstände für Kugeldisziplinen dürfen wieder geöffnt werden, allerdings dürfen sich nur max. 5 Personen aus 2 Haushalten innerhalb der kompletten Schießstätte gleichzeitig aufhalten.
- Die Personenzahl gilt für eine Inzidenz < 100 ohne weitere Abstufung.
- Die Aufsicht wird von der Vorstandschaft gestellt. Wer Interesse am Schießen hat, hat sich jeweils im Vorfeld bei der Aufsicht anzumelden.
- Das Schützenhaus öffnet zu diesem Zwecke wieder jeweils Freitag abends + Samstag nachmittags ab 26. März. Details dazu folgen.