Aus Basis der aktuellen CoronaVO von BaWü haben wir unser Hygienekonzept zwischenzeitlich auch aktualisiert. Damit ergeben sich folgende Änderungen für die Benutzung der Schießstände, sowie zum Einkehren in der Schützenstube:
- Für alle frei zugänglich:
- Bogenplatz zum Trainieren und für Wettkämpfe
- „Biergarten“ vor dem Schützenhaus zum Einkehren
- Toiletten im Schützenhaus (sofern geöffnet)
- Nachweis von 3G (geimpft / genesen / getestet) bei…
- Nutzung der Schießstände im Schützenhaus
- Nutzung der Nebenräume im Schützenhaus (z. B. Auswerteraum)
- Einkehren in der Schützenstube
Bei Betreten des Schützenhauses ist der Nachweis von 3G unaufgefordert vorzuzeigen (z. B. mithilfe der Impfpasses oder der CoronaApp). Im Schützenhaus gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske, FFP2-Maske u. ä.), außer beim Schießen selbst. Die Datenerfassung aller anwesenden Personen im Schützenhaus, sowie auf dem Gelände gilt weiterhin. Weitere Details zu den aktuellen Regelungen findet Ihr im Hygienekonzept auf unserer Download-Seite.