Zum 19.03. ging die aktualisierte CoronaVO des Landes BaWü in Kraft. In diesem Zuge haben auch wir unser Hygienekonzept überarbeitet. Anbei die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Das komplette Hygienekonzept findet Ihr auch hier.
- Das Betreten des Schützenhausgeländes ist nun wieder nach 3G, also für nachweislich Geimpfte, Genesene sowie Getestete, erlaubt. Der Nachweis dazu ist jeweils unaufgefordert vor Ort zu erbringen.
- Im Schützenhaus, sowie im Freien bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,50m zur nächsten Person ist eine Maske zu tragen.
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auch eine medizinische Maske tragen.
- Erwachsene ab 18 Jahren müssen eine Atemmaske (z. B. nach FFP2) tragen.
- Bei Betreten des Schützenhauses sollten die Hände desinfiziert bzw. gründllich in den Toilettenräumen gewaschen werden.
- Die Toilettenräume dürfen nur durch jeweils 1 Person gleichzeit benutzt werden.
- Regelmäßiges Lüften der Innenräume während der Benutzung.